Vorgehensweise beim Verdacht auf die Krankheit COVID-19

Vorgehensweise beim Verdacht auf die Krankheit COVID-19

Vorgehensweise beim Verdacht auf die Krankheit COVID-19 beim Gast im Unterkunftsobjekt
- FÜR DEN GAST -

1. In der Unterkunftseinheit bleiben.
2. Die verantwortliche oder befugte Person der Unterkunftseinheit telefonisch über die Krankheit informieren.

Vorgehensweise beim Verdacht auf die Krankheit COVID-19 beim Gast im Unterkunftsobjekt
- FÜR DIE VERANTWORTLICHE ODER BEFUGTE PERSON -

1. Informieren Sie den zuständigen Arzt oder den Arzt der Touristenklinik.
2. Den Gast darüber informieren, dass er bis zur Arztuntersuchung im Unterkunftsobjekt bleibt und bis er weitere Anweisungen erhält.
3. Dem Gast eine Schutzmaske und Papiertaschentücher zusichern.
4. Während des Wartens auf das Resultat des Testverfahrens auf COVID-19 den Gast über die Möglichkeit der Zustellung von fertigen Speisen, ohne Kontakt, informieren.
5. Den Gast darüber informieren, dass er während des Wartens auf das Resultat des Testverfahrens auf COVID-19 die Hygiene des Raums selber aufrecht hält.
6. Eine Person bestimmen, welche mit dem Gast kommunizieren wird, aber ohne Eintritt in die Unterkunftseinheit, mit verpflichtendem Tragen einer Schutzmaske und Schutzhandschuhen, sowie unter Einhalten des Körperabstands.
7. Nach Nutzung der Schutzausstattung (Maske, Handschuhe) diese in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen, in welchen zwei Plastikmüllsäcke eingelegt sind, sowie danach die Hände waschen und desinfizieren.
8. Die Kontakte des Gastes mit Verdacht auf COVID-19 darüber informieren, dass auch sie in der Unterkunftseinheit bis zur Erkenntnis des Testverfahrens bleiben.
9. Falls der Test auf COVID-19 beim Gast positiv ist, entscheiden über die weitere Vorgehensweise die zuständigen Ärzte und der Epidemiolog.